Zugewinn

Nach dem Gesetz leben Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft – wenn sie dies durch einen Ehevertrag nicht anders geregelt haben. Zugewinngemeinschaft heißt: Die Eigentumsverhältnisse an allen Gütern sind auch während der Ehe getrennt (soweit sie nicht ausdrücklich gemeinsam erworben werden).

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Aufteilung des Vermögens

Was beinhaltet der Zugewinn?

Im Fall einer Scheidung findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt. Dieser Zugewinnausgleich ist meist mit Ausgleichszahlungen verbunden. Suchen Sie für Fragen des Zugewinnausgleichs einen Anwalt in Köln? Als Fachanwältin für Familienrecht in Köln stehe ich Ihnen in dieser komplizierten Rechtsfrage gern zur Verfügung. 

Zum Zugewinn gehört alles, was während der Ehe erworben wurde. Nach einer Scheidung wird dieser Zugewinn zwischen den Ex-Partnern aufgeteilt. Ein Beispiel: Wenn die Partner während der Ehe um 50.000 Euro reicher geworden sind, erhält jeder Partner nach der Scheidung 25.000 Euro. Hiervon gibt es aber Ausnahmen: 

• Das Vermögen, das ein Partner in die Ehe einbringt, wird vom Zugewinn nicht erfasst.

• Auch eine Erbschaft fällt nicht unter den Zugewinn, selbst wenn diese während der Ehe anfällt.

Und wie sieht es mit dem gemeinsamen Haus nach einer Scheidung aus? Wurde das Eigenheim während der Ehe erworben, gehört dieses zum Zugewinn. Eine gerechte Aufteilung des Vermögens nach einer Scheidung beinhaltet auch eine Antwort auf die Frage, was mit der Immobilie geschieht.

• Wenn nur einer der Partner im Grundbuch eingetragen ist, bleibt er Eigentümer.

• Wenn beide Partner Eigentümer laut Grundbuch sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Aufteilung, zum Beispiel der Verkauf mit Gewinnaufteilung oder die Übernahme durch einen Partner mit einem finanziellen Ausgleich. 

Durch einen Ehevertrag lassen sich Streitigkeiten bei der Aufteilung des Vermögens nach der Ehe bereits im Vorfeld vermeiden. Als Anwalt für Familienrecht in Köln berate ich Sie bei der Formulierung der Vertragsinhalte, damit im Fall einer Scheidung alle Einzelheiten unmissverständlich geregelt sind. Aber auch wenn kein Ehevertrag vorhanden ist, lassen sich viele Einzelheiten des Zugewinnausgleichs unter den Partnern bei einer Scheidung einvernehmlich regeln. Dabei helfe ich Ihnen mit meinem Fachwissen und der praktischen Erfahrung aus vielen Scheidungsfällen. 

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