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Sorgerecht festlegen
Grundsätzlich haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Aber wie sieht es nach einer Trennung oder Scheidung aus? Wenn sich die Eltern nicht einigen können, muss das Gericht eine Regelung treffen. Entscheidend ist hierbei immer das Kindeswohl.
Es liegt in Ihrem Interesse und im Interesse des Kindes, wenn Sie sich in Fragen des Sorgerechts an einen Anwalt in Köln wenden, der auf Familienrecht spezialisiert ist. In Fällen mit Bezug zum Familienrecht in Köln gibt es immer wieder Streitigkeiten darüber, wer ein alleiniges Sorgerecht nach der Trennung oder Scheidung erhält. Denn grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach einer Trennung erhalten. Es gibt aber viele Gründe für einen Elternteil, ein alleiniges Sorgerecht zu beantragen. Das sind zum Beispiel:
• schwere Erziehungsfehler,
• die Gefahr, dass ein Elternteil Spareinlagen des Kindes veruntreut,
• der Missbrauch des Sorgerechts, zum Beispiel um das Kind in strafbare Handlungen zu verwickeln,
• körperliche oder seelische Misshandlungen des Kindes.
Gerade in solchen Fällen ist Eile geboten, um das Kindeswohl nicht zu gefährden. Als Fachanwältin für Familienrecht in Köln stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Auch das Sorgerecht bei nicht verheirateten Partnern spielt eine große Rolle. Denn hier steht das alleinige Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zu. Allerdings gibt es auch hier die Möglichkeit, dass beide Eltern ein gemeinsames Sorgerecht beziehungsweise ein Teilsorgerecht festlegen und sich hierfür von einem Anwalt für Familienrecht in Köln beraten lassen.
Bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Sorgerecht steht das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt. Grundsätzlich sollten sich die Eltern – auch nach einer Trennung oder Scheidung – bemühen, gemeinsame Regelungen in Bezug auf das Kind zu finden.
Ist dieses nicht möglich, kann das Familiengericht verbindliche Regelungen festsetzen. Als Anwältin für Familienrecht in Köln kenne ich mich mit den Vorschriften und der Praxis aus und setze dieses Wissen und die Erfahrung zielgerichtet für meine Mandanten ein.
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