HKÜ - Internationale Kindesentführungs-
fälle

Die Zahl der Kindesentführung ins Ausland ist genauso gestiegen wie die Zahl der Eheschließungen zwischen Partnern unterschiedlicher Nationalitäten. Wenn die Ehe geschieden ist oder die Partner sich trennen, entscheidet sich häufig ein Elternteil eigenmächtig, mit dem Kind in sein Herkunftsland zu ziehen – und verstößt damit gegen sorgerechtliche Bestimmungen.

Ihr Fall. Ihre Anwältin.

Rechte bei kindesentführung ins ausland

Mit dem HKÜ die Rückführung des Kindes anordnen

Der andere Partner steht dann ratlos vor vollendeten Tatsachen und fragt nach Hilfe. Aber auch umgekehrt können behördlich angeordnete Rückführungen das Kind erheblich belasten. Dann helfen der Rat und das Tätigwerden eines Anwalts für Kindesentführung weiter.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) ist ein multilateraler Vertrag, der die Fälle der grenzüberschreitenden Kindesentführung regelt. Es ist wichtig, als Betroffener Rat und Hilfe bei einer Anwältin für Familienrecht einzuholen, die sich mit den Bestimmungen über Kindesentführungen mit internationalem Bezug auskennt. Oft genug wissen die Beteiligten gar nicht, dass sie mit ihren Handlungen gegen das Recht verstoßen. Es ist schwer, einer Mutter, die mit ihrem eigenen Kind in ihr Heimatland zurückkehrt, diese rechtliche Bewertung klarzumachen. 

Das HKÜ regelt diese Fälle und schafft zum Beispiel die Möglichkeit, gemäß Art. 12 Abs. 1 HKÜ die Rückführung anzuordnen, wenn ein Kind widerrechtlich in einen anderen Vertragsstaat gebracht oder dort zurückgehalten wird. Die Behörden der Staaten, die den Vertrag unterschrieben haben, sind verpflichtet, bei der Durchsetzung des rechtmäßigen Zustands aktiv mitzuwirken. Beitrittsländer sind zum Beispiel fast alle europäischen Staaten einschließlich Russland und der Türkei, Australien, viele Länder des amerikanischen Kontinents sowie einige asiatische und afrikanische Staaten. 

Die anwaltliche Beratung zu einem Ehevertrag ist sinnvoll, wenn es um hohe Vermögenswerte geht, wenn einer der beiden Partner selbstständig ist oder deutlich mehr Geld verdient. Auch wenn die Partner unterschiedliche Nationalitäten haben, empfiehlt sich bei einem Ehevertrag die Beratung durch eine Fachanwältin für Familienrecht in Köln.

Ich stehe Ihnen mit meiner Erfahrung und meinem Fachwissen zur Verfügung, wenn es um Kindesentführung ins Ausland geht. Das HKÜ geht davon aus, dass eine umgehende Rückführung des Kindes an den bisherigen Aufenthaltsort dem Kindeswohl grundsätzlich am ehesten dient. Aber in der Praxis geht es immer um Einzelfälle. Viele behördliche Entscheidungen sind zwar formell richtig, schaffen aber Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten, insbesondere für das Kind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Betroffener oder Betroffene möglichst sofort einen Anwalt bei Kindesentführung kontaktieren, um die Durchsetzung Ihrer Rechte sicherzustellen. Als Anwältin für Familienrecht vertrete ich Väter und Mütter, die von dem Verfahren der Rückführung betroffen sind. 

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